Redispatch 2.0
Ab dem 1. Oktober 2021 gelten neue Vorgaben für die Bewirtschaftung von Netzengpässen durch Regelung der Einspeiseleistung in das Verteilernetz, genannt „Redispatch 2.0“. Der Begriff Redispatch bezeichnet die kurzfristige Änderung des Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Redispatch 2.0 betrifft nicht nur Netzbetreiber, sondern auch Betreiber von Einspeise-Anlagen oder Speichern mit einer installierten Nennleistung größer 100 kW, die im Netzgebiet der NGN angeschlossen sind.
Gesetzliche Grundlagen und Pflichten
Stromnetzbetreiber sind nach dem EnWG verpflichtet für die Sicherheit und Zuverlässigkeit der Elektrizitätsversorgung in Ihrem Netz zu sorgen. Für die Sicherheit der Netzstabilität und zur Vermeidung von Netzengpässen werden sogenannte Redispatch-Maßnahmen (Umverteilung der Last im Netz) durchgeführt. Ziel des neuen Redispatch 2.0 ist die Optimierung des Netzengpassmanagements und Reduzierung der volkswirtschaftlichen Kosten angesichts einer signifikant steigenden Anzahl an neuen dezentralen und fluktuierenden Stromerzeugungseinheiten. Gemäß § 12 Absatz 4 EnWG sind Betreiber von Erzeugungsanlagen, von Anlagen zur Speicherung von elektrischer Energie sowie Großhändler oder Lieferanten von Energie gesetzlich dazu verpflichtet, den Betreibern von Elektrizitätsversorgungsnetzen auf deren Verlangen unverzüglich die Informationen einschließlich etwaiger Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bereitzustellen, die unter anderem notwendig sind, damit die Elektrizitätsversorgungsnetze sicher und zuverlässig betrieben werden können. Weitere Konkretisierungen ergeben sich durch bestehende Festlegungen der Bundesnetzagentur, sowie die Leitfäden des BDEW.
Informationen für de Anlagenbetreiber
Zur Standardisierung der Kommunikation zwischen den Marktteilnehmern müssen Identifikatoren für die beteiligten Ressourcen (Anlagen) und Marktpartner festgelegt werden. Mit Einführung des Redispatch 2.0 werden neue Rollen in dem Prozess geschaffen, u.a. die Rolle des Betreibers der technischen Ressource (BTR) und die Rolle des Einsatzverantwortlichen (EIV).
Betreiber der technischen Ressource (BTR)
Der BTR ist im Rahmen des neu geschaffenen Prozesses für die ihm zugeordnete technische Ressource verantwortlich und übermittelt Daten für die definierten Kommunikationsprozesse. Für den Betreiber der technischen Ressource (BTR) wird zur Abwicklung der Marktkommunikation ein BTR Marktpartner-Code benötigt, welcher über die „Energie Codes und Services GmbH“ beantragt wird.
Einsatzverantwortlicher (EIV)
Der EIV ist für die Datenübermittlung der steuerbaren Ressource, der wiederum mindestens eine technische Ressource zugeordnet ist, verantwortlich. Die Datenübermittlung umfasst u.a. die Übermittlung der Fahrpläne für die steuerbare Ressource. Für die weitere Kommunikation ist es zwingend erforderlich, dass der Einsatzverantwortliche Ihre TR-ID erhält. Auch der EIV benötigt zur Abwicklung der Marktkommunikation einen Marktpartner-Code - falls noch nicht beim EIV vorhanden sein sollte - welcher über die „Energie Codes und Services GmbH“ beantragt wird.
Hinweis
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die für Ihre Einspeise-Anlagen geltenden Anforderungen und Verpflichtungen und treffen Sie rechtzeitig alle notwendigen Vorbereitungen. Da das Thema Redispatch 2.0 sich ständig weiterentwickelt, können wir derzeit immer nur einen generellen Überblick über das Thema geben und werden weiterhin fortlaufend neue Informationen auf dieser Internetseite bereitstellen.