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NGN NETZGESELLSCHAFT NIEDERRHEIN MBH
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Ihr Weg zur Ladeeinrichtung

Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung.
NGN Ladestationen

Schritt für Schritt zur Ladeeinrichtung

  1. Auswahl Installateur

    Sie wählen einen Installateur aus und besprechen mit ihm die Lademöglichkeiten für Ihr Fahrzeug.

    HINWEIS: Die Errichtung einer Ladevorrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Unternehmen, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist, erfolgen.
  2. Anschlussanfrage

    Sollte(n) Ihre Ladeeinrichtung(en) größer 11 kW sein, stellen Sie eine Anschlussanfrage über unser Formular. Für Anlagen bis einschließlich 11 kW müssen Sie keine Anschlussanfrage stellen.
  3. Installation Ladeeinrichtung

    Nach der von uns genehmigten Anschlussanfrage montiert Ihr Installateur die Ladeeinrichtung bei Ihnen.
  4. Meldung Inbetriebnahme

    Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihre Ladeeinrichtung.

    HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Ladeeinrichtung ist unzulässig.
  5. Bestätigung

    Wir senden Ihrem Installateur eine Bestätigung über die eingegangene Meldung – damit ist Ihre Ladeeinrichtung offiziell gemeldet.

     

     

Fragen und Antworten