Ihr Weg zur Ladeeinrichtung
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung.
Schritt für Schritt zur Ladeeinrichtung
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Auswahl Installateur
Sie wählen einen Installateur aus und besprechen mit ihm die Lademöglichkeiten für Ihr Fahrzeug.
HINWEIS: Die Errichtung einer Ladevorrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Unternehmen, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist, erfolgen. -
Anschlussanfrage
Sollte(n) Ihre Ladeeinrichtung(en) größer 11 kW sein, stellen Sie eine Anschlussanfrage über unser Formular. Für Anlagen bis einschließlich 11 kW müssen Sie keine Anschlussanfrage stellen. -
Installation Ladeeinrichtung
Nach der von uns genehmigten Anschlussanfrage montiert Ihr Installateur die Ladeeinrichtung bei Ihnen. -
Meldung Inbetriebnahme
Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihre Ladeeinrichtung.
HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Ladeeinrichtung ist unzulässig. -
Bestätigung
Wir senden Ihrem Installateur eine Bestätigung über die eingegangene Meldung – damit ist Ihre Ladeeinrichtung offiziell gemeldet.
Fragen und Antworten
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Muss meine Ladeeinrichtung angemeldet oder genehmigt werden?
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Gibt es eine Förderung für meine private Ladeeinrichtung?
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Ist die Installation von Ladesäulen bei Eigentümergemeinschaften oder als Mieter möglich?
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Kann ich einen Anschluss für eine Ladevorrichtung auf einem Garagenhof beantragen?
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Was bedeutet die netzdienliche Steuerung nach §14a des Energiewirtschaftsgesetzes?
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Sie sind Installateur und möchten uns eine Ladeinrichtung melden?