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Meldepflichten für Anlagenbetreiber

Für Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen gibt es seitens der Gesetzgebung eine Reihe von Meldepflichten für Ihre Anlagen. Diese sind in den jeweils aktuellen Fassungen im Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) und Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu finden.

NGN Meldepflichten Anlagenbetreiber

Zusammenstellung der Meldepflichten

Als Service möchte Ihnen die NGN im folgenden eine kleine Zusammenstellung zeigen, über die in unserem Netzgebiet am häufigsten vorkommenden Anlagenarten und deren Meldepflichten. Die NGN weist aber ausdrücklich darauf hin, dass diese Zusammenstellung ohne Anerkennung einer Rechtspflicht erfolgt. Die NGN übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität. Weiterhin schließt die NGN jegliche Haftung aus. Es ist daher unumgänglich für Sie, Melde- und Registrierungspflichten individuell für Ihre Anlage zu überprüfen.

Auswirkungen bei Nichteinhaltung der Meldepflichten

Der Gesetzgeber sieht in vielen Fällen Sanktionszahlungen von Pflichtverstößen vor. Mit Inkrafttreten des EEG 2023 greift also das neue Sanktionsregime. Betroffen sind hiervon, neben alle ab dem 01.01.2023 neu in Betrieb genommenen Anlagen, auch alle Bestandsanlagen mit einer Inbetriebnahme bis zum 31.12.2022. Es gibt keine Bestandsschutzregelung. Hier finden Sie alle gesetzlich beschriebenen Pflichtverstöße und den dafür vorgesehenen Strafzahlungen (§52 EEG 2023)

Als Anlagenbetreiber liegt es allein in Ihrer Verantwortung, Ihre umfänglichen Verpflichtungen zu kennen und zu erfüllen, um Fördervoraussetzungen für Ihre Anlage einzuhalten.