Ausschreibungs-verfahren
Mit dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz 2023 (EEG 2023) und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2023) gilt für Anlagenbetreiber die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen. Das Ausschreibungsverfahren wird durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) durchgeführt.
Teilnahme am Ausschreibungsverfahren
Gefördert werden dabei die Anlagenbetreiber (Akteure), die die geringste Förderung für Ihre Neuanlage fordern. Weitere Kriterien sind die Einhaltung des Höchstwertes und des Ausschreibungsvolumens. Betroffen sind Solaranlagen, Windenergieanlagen an Land und Biomasseanlagen, KWK-Anlagen die neu in Betrieb genommen werden. Unter gewissen Voraussetzungen können auch Biomasse-Bestandsanlagen am Ausschreibungsverfahren zur Verlängerung der Vergütungsfähigkeit und zum Erhalt einer Anschlussförderung teilnehmen.