Vergütung und Abrechnung für Stromeinspeisung
Unterschied Strombezug und Stromeinspeisung
Vergütungsbestandteile
Die Grundlage für einen Vergütungsanspruch, ist in der jeweils gültigen Fassung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes geregelt. Die Höhe der Vergütung ist dabei von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu gehören u.a. die Leistung der Anlage, das Inbetriebnahmedatum gem. §3 Nr.30 EEG 2023 und der Standort der Anlage (z.B. auf oder an einem Gebäude oder Freifläche).
Die Höhe der Einspeisevergütung unterliegt zusätzlich einer Degression, so dass neben der Anlagenleistung auch das Inbetriebnahmedatum Ihrer Anlage unbedingt mittels unseres Inbetriebnahmeprotokoll dokumentiert und uns mitgeteilt werden muss. Das Inbetriebnahmeprotokoll wird durch Ihren verantwortlichen Elektroinstallateur/Errichter ausgefüllt, unterschrieben und der NGN eingereicht. Hierbei gilt, dass Ihre EEG-Anlage den für den Monat der Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz, für die nächsten 20 Jahre erhält! Die jeweiligen Vergütungssätze und Vergütungshöhen für EEG-Anlagen, ist auf der Seite der Bundesnetzagentur veröffentlicht.
Hinweis: Bitte besprechen Sie gemeinsam mit Ihrem Elektroinstallateur das ausgefüllte Inbetriebnahmeprotokoll.
Die Grundlage und Höhe für einen Vergütungsanspruch bilden, in der jeweils gültigen Fassung, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Grundsätzlich besteht die Vergütung bei KWK-Strom aus drei Bestandteilen:
1. KWK-Zuschlag
Höhe und Zahlungsdauer des KWK-Zuschlages sind im KWKG geregelt. Es ist davon abhängig:
- welche elektrische Leistung die Anlage hat
- ob die Anlage neu, modernisiert oder nachgerüstet ist
Wichtigste Voraussetzung für den Anspruch auf Auszahlung des KWK-Zuschlages, ist die Vorlage einer BAFA-Allgemeinverfügung oder eines BAFA-Zulassungsbescheides bei der NGN.
Wichtig: Ohne die BAFA-Nachweise ist es der NGN nicht erlaubt einen KWK-Zuschlag auszuzahlen. Entsprechende Nachweise senden Sie ausschließlich per E-Mail an: einspeisung@ngn-mbh.de
2. Üblicher Strompreis
Den sogenannten üblichen Strompreis erhalten Sie nur für Strommengen, welche in unser Verteilernetz eingespeist wird. Der übliche Strompreis wird auch als KWK-Index bezeichnet. Dieser Preis ändert sich quartalsweise und ist der durchschnittliche Preis für „Baseload-Strom“, welcher aus den Daten an der Strombörse EEX in Leipzig, aus dem vorangegangenen Quartal ermittelt wird.
3. vermiedene Netznutzungsentgelte
Ein vermiedenes Netznutzungsentgelt erhalten Sie gemäß §18 Strom NEV für in unser Verteilernetz eingespeiste Strommengen. Die Höhe des Entgeltes ist dabei abhängig von der Netzebene, in welche Ihre KWK-Anlage einspeist. Die NGN hat diese Entgelte in einem Referenzpreisblatt veröffentlicht.
Fragen und Antworten
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Wie erhalte ich Zahlungen für meine Einspeisung?
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Erhalte ich monatlich oder jährlich eine Abrechnung?
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Wann werden Abschläge ausbezahlt?
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Wann wird mein Zählerstand abgelesen?
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Wird für meine Stromeinspeisung ein Einspeisevertrag mit mir geschlossen?
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Mein Finanzamt besteht auf Vorlage eines Einspeisevertrages