Hausschau
Hausbesitzer stehen bei Gas- und Heizungsanlagen selbst in der Verantwortung und Pflicht, diese regelmäßig zur prüfen. In den Wintermonaten sind die Anlagen oft im Dauereinsatz, hier sollte der Gebäudeeigentümer stets für höchste Sicherheit sorgen. Vermietern obliegt neben der Prüfungs- noch eine Instandhaltungspflicht. Ab der Hauptabsperreinrichtung eines Gebäudes beginnt diese Verantwortung.
Mit Gas- und Heizungsanalgen sicher durch den Winter
Einmal jährlich müssen Gasleitungen kontrolliert werden. Das ist notwendig, um den Versicherungsschutz aufrecht zu erhalten und Schadensersatzansprüche zu verhindern. Es wird zwischen zwei Prüfungen unterschieden, die verpflichtend sind:
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die jährliche Sichtprüfung
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die Gebrauchsfähigkeitsprüfung
Schornsteinfeger nicht vergessen
Hauseigentümer sind auch für den Schornstein und die Abgasanlage verantwortlich. Deshalb sollte vor jeder Heizungsinstallation der zuständige Bezirksschornsteinfeger hinzugezogen werden. Beim Austausch von Heizungsanlagen werden leider oft der Schornstein oder die Abgasleitung vergessen, die dafür sorgen müssen, dass die Abgase sicher und einwandfrei in unsere Umwelt abgeführt werden. Deshalb sollte vor der Installation immer auch der zuständige Bezirksschornsteinfeger befragt werden. Er kann Auskunft darüber geben, ob die geplante Abgasführung geeignet ist, den Forderungen des Baurechts genügt und auch die strengen Umweltauflagen erfüllt. Weiterhin ist im Gebiet der NGN bei der Installation, der Neuerrichtung oder dem Austausch von Gasfeuerstätten immer auch ein Inbetriebsetzungsauftrag durch den konzessionierten Gas- und Wasserinstallateur oder Heizungsbauer auszustellen. Dieser wird vor dem Einreichen bei der NGN dem zuständigen Schornsteinfeger zugeleitet. Dadurch erhält er Kenntnis von der Errichtung, dem Austausch oder Veränderung der Gasanlage. Das Erstellen und Übersenden der notwendigen Formblätter übernehmen die in der Innung für Sanitär-, Heizung-, Klima- und Apparatebau tätigen Installationsbetriebe in Krefeld. Verantwortlich bleibt aber immer der Eigentümer der Anlage.