Marktstammdaten-register
Wichtige Informationen zu Ihrer Registrierungspflicht von Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur finden Sie hier.
Rechtlicher Rahmen
Am 1. Juli 2017 ist die Marktstammdatenregisterverordnung (MaStRV) in Kraft getreten. Das Marktstammdatenregister erfasst alle wesentlichen Akteure in den Bereichen Strom und Gas.
Die Bundesnetzagentur hat am 31. Januar 2019 das Marktstammdatenregister in Betrieb genommen.
Registrierungspflicht
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bei Neu- und Bestandsanlagen
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bei Veränderung von Bestandsanlagen
Aufgabe des Netzbetreibers
Wichtige Daten des Anlagenbetreibers und der von Ihnen erfassten Erzeugungsanlagen unterliegen der Prüfung durch uns als Ihr zuständiger Verteilernetzbetreiber. Die NGN ist gesetzlich dazu verpflichtet die von Ihnen gemachten Angaben mit unseren eigenen Daten zu vergleichen. Wenn nötig, meldet die NGN die Daten als fehlerhaft bzw. abweichend und teilen die nach unserer Kenntnis korrekten Daten mit. Daher ist es ratsam sich mit Ihrem Elektroinstallateur bzw. Errichter auszutauschen, welche Daten er der NGN gegenüber im Inbetriebnahmeprotokoll zu Ihrer Anlage gemacht hat.