Gesetzliche Vorgaben
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmalig am 01. April 2000 in Kraft und dient der Förderung erneuerbarer Energien zur Stromerzeugung und -versorgung. Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll etappenweise erhöht werden:
- um 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025
- um 55 bis 60 Prozent bis zum Jahr 2035
- um mindestens 80 Prozent bis zum Jahr 2050
Zudem garantiert das EEG dem Erzeuger eine feste Einspeisevergütung.
Clearingstelle EEG
Bundesnetzagentur (BNetzA)
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG)
Das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) trat erstmalig am 01. April 2002 in Kraft, um die Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung zu erhöhen: bis zum Jahr 2025 auf 120 Terawattstunden (TWh)*. Das schont die Umwelt und sorgt dafür, dass Klimaschutzziele erreicht werden können. Dafür ist die Förderung der Modernisierung sowie der Neubau von KWK-Anlagen erforderlich.
*eine Terawattstunde entspricht einer Milliarde Kilowattstunden. Zum Vergleich: 386 Terawattstunden wurden 2016 aus erneuerbaren Energien bereitgestellt. (Quelle: umweltbundesamt.de)