Steuerbare Verbrauchseinrichtungen § 14a EnWG
Damit leistungsstarke Verbraucher zügig und zugleich versorgungssicher in das Stromnetz eingebunden werden können, ist im § 14a EnWG die Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen geregelt.
Die Neuregelung gilt verpflichtend für alle Betreiber von steuerbaren Verbrauchseinheiten mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2024.
Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengefasst
Alle steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die ab dem 01.01.2024 in Betrieb gehen, müssen im Fall hoher Netzauslastung eine zeitweilige Begrenzung ihrer Leistung zulassen und entsprechend gesteuert werden können. Im Gegenzug profitieren die Anlageneigentümer von reduzierten Netzentgelten.
Die Bundesnetzagentur hat diesbezüglich die Festlegungen BK6-22-300 und BK8-22/010-A erlassen.
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Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?
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Welche Bedingungen müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen erfüllen?
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Was bedeutet die "Steuerung durch den Netzbetreiber"?
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Was sind "reduzierte Netzentgelte"?
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Welche Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden?
Wie melde ich meine steuerbare Verbrauchseinrichtung an?
Wenn Sie die Inbetriebnahme einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung in unserem Netzgebiet beabsichtigen, können Sie zwischen den folgenden zwei Varianten zur Netzentgeltreduzierung wählen:
Modul 1: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird an den bestehenden Haushaltszähler angeschlossen.
Modul 2: Die steuerbare Verbrauchseinrichtung wird an einen separaten Zähler angeschlossen. Bitte beauftragen Sie einen Elektroinstallateur, einen Inbetriebsetzungsauftrag bei uns zu stellen.
Unabhängig davon, ob Sie Modul 1 oder Modul 2 wählen, müssen Sie jede steuerbare Verbrauchseinrichtung zwingend über eines der unten stehenden Formulare bei uns beantragen. Bitte beachten Sie die ggf. erforderliche vorherige Genehmigung bei einigen Anlagentypen (z.B. Ladeeinrichtungen ab 12kVA und elektrischen Stromspeichern).
- Wechselformular - Wenn Sie bereits eine steuerbare Verbrauchseinrichtung vor dem 1.1.2024 in Betrieb genommen haben und in das Vergütungsmodell nach §14a EnWG ab 1.1.2024 wechseln möchten
- Antrag auf Netzentgeltreduzierung einer Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Antrag auf Netzentgeltreduzierung einer Ladeeinrichtung als steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Antrag auf Netzentgeltreduzierung einer Anlage zur Raumkühlung als steuerbare Verbrauchseinrichtung
- Elektrischer Stromspeicher: Die Anschlussanfrage für einen elektrischen Stromspeicher ist ausschließlich über unser Kundenportal (über die Kachel Anschlussanfrage Einspeisung) zu stellen. Nach erhalten der Anschlusszusage melden Sie uns die entsprechende Wahl des Moduls nach §14a EnWG bitte über das Formular zur Anmeldung eines elektrischen Stromspeichers. Berücksichtigen Sie diese Wahl des Moduls unbedingt im in der Anschlussanfrage eingereichten Messkonzept. Sollte sich das Messkonzept ändern, zeigen Sie uns dies zwingend per E-Mail an einspeisung@ngn-mbh.de unter Nennung des Anschlussortes an.