

Wenn Sie selbst mit einer dezentralen Eigenerzeugungsanlage, wie etwa einer Photovoltaik-Anlage, einem Blockheizkraftwerk oder einer Windkraftanlage Strom produzieren wollen, wenden Sie sich bitte zunächst an einen Anlagenerrichter, der mit Ihnen die Anlage plant. Nach erfolgter Planung können Sie oder der Anlagenerrichter eine Anschlussanfrage für Ihre Eigenerzeugungsanlage in unserem Kundenportal stellen.




Mit steckerfertigen Solaranlagen bzw. Balkonkraftwerken können Sie Ihren eigenen Strom erzeugen und nutzen.

Wir wickeln für Sie die Vergütung und Abrechnung Ihrer Stromeinspeisung aus Einspeiseanlagen ab.

Wir erläutern Ihnen die Vorgehensweise, wie Sie Ihre Anlage bei der NGN anmelden, in Betrieb nehmen und eine Vergütungszahlung erhalten.

Für Betreiber von dezentralen Erzeugungsanlagen gibt es seitens der Gesetzgebung eine Reihe von Meldepflichten für Ihre Anlagen. Hier erfahren Sie mehr!

Als Anlagenbetreiber haben Sie die Möglichkeit ein passendes Messkonzept für Ihre dezentrale Erzeugungsanlage auszuwählen.

Betreiber von EEG Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 kW installierter Leistung müssen den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom direkt vermarkten.

Betreiber von KWK Anlagen mit einer Größe von mehr als 100 kW installierter Leistung müssen den in das Stromverteilernetz eingespeisten Strom direkt vermarkten.

Beim Mieterstromzuschlag handelt es sich um eine Förderung nach dem EEG und gilt ausschließlich für Strom aus Photovoltaikanlagen.

Windkraftanlagen sind aus Flugsicherheitsgründen mittels einer Nachtkennzeichnung auszustatten.

Nach 20 Jahren endet eine festgeschriebene Einspeisevergütung einer EEG-Stromerzeugungsanlage.

Neuanlagen ab dem 25. Februar 2025 mit einer Leistung bis 100 kW müssen ihre Wirkleistungsbegrenzung auf 60% der installierten Leistung begrenzen, wenn sie nicht der Direktvermarktung zugeordnet sind.

Für Anlagenbetreiber gilt die verpflichtende wettbewerbliche Ermittlung der Vergütungshöhe am Markt durch Ausschreibungen.

Redispatch 2.0 bezeichnet die Änderung des Kraftwerkseinsatzes zur Vermeidung von Netzengpässen. Wir informieren über die gesetzlichen Grundlagen.

Die Einspeisung nach dem EEG und KWKG unterliegen einigen rechtlichen Rahmenbedingungen. Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Gesetze.