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Formular zum Wechsel steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gemäß §14a EnWG

Hier melden Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung an.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Ihre Anlage bereits angemeldet bzw. genehmigt ist. 

Wo ist die steuerbare Verbrauchseinrichtung angeschlossen?

Hinweis Zählernummer: Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler oder auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters.

Hinweis Messlokation: Ihre Messlokation finden Sie auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters. Sie ist immer 33-stellig und beginnt mit den Buchstaben DE.

Hinweis Marktlokation: Ihre Marktlokation finden Sie auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters. Sie ist immer 11-stellig.

Daten des Antragstellenden

Geräteangaben

Hinweis: Die folgende Frage ist nur relevant, falls Sie die Verbrauchsart "Elektrisch betriebene Wärmepumpe" ausgewählt haben:

Hinweis Netzentgeltreduzierung: Bei Auswahl "Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde" ist ein zusätzlicher Zähler nötig. Weitere Informationen finden Sie hier.

Hinweis zum Messkonzept: Bitte bachten Sie, dass die ggf. erforderlichen Arbeiten, sowie die Beantragung und Montage des Zählers durch Ihren Elektro-Installateur erfolgen.

Bestätigung der Steuerbarkeit

Hinweis Digitale Schnittstelle / Ethernet Schnittstelle (z. B. mittels EEBUS): Für die Steuerbarkeit ist ein Patchkabel mind. Cat. 5 mit RJ45-Stecker von der SteuVE in den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) zu führen. Dies gilt auch bei Nutzung eines EMS. Bei Vorhandensein mehrerer SteuVE ohne EMS sind diese netzwerktechnisch zu koppeln. Das Datenkabel ist mit der Aufschrift “Datenleitung SteuVE” dauerhaft zu kennzeichnen.

Hinweis Potentialfreier Kontakt (EVU-Relaiskontakt): Für die Steuerbarkeit per EVU-Relaiskontakt ist im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) je Leiter eine Übergabeklemme zu installieren und diese an die EVU-Kontakte der SteuVE mittels zwei 2-adriger Leitungen anzuschließen. Die potentialfreien Kontakte dürfen mit einem maximalen Schaltstrom i.H.v. 2 A (max. 250 V) pro EVU-Kontakt, belastet werden. Vor der Installation des Steuergerätes sind zwei 2-adrige Leitungen pro SteuVE von den Übergabeklemmen im AAR in den RfZ zu verlegen. Bei Nutzung eines EMS sind zwei 2-adrige Leitungen vom EVU-Kontakt des EMS zu den jeweiligen Übergabeklemmen im AAR und von dort in den RfZ zu verlegen und anzuschließen. Bis zur Installation des Steuergerätes durch den Netzbetreiber sind die Enden dieser Leitung im RfZ derart zu kontaktieren, dass die SteuVE im Regelbetrieb arbeiten kann. Die einzelnen Klemmstellen der Übergabeklemmen sowie die Enden der Leitungen im RfZ sind wie an der SteuVE eindeutig zu kennzeichnen. Die Steuerung ist so umzusetzen, dass bei Anzug der Relaisspule die Steuerung auf den zugesicherten Minimalwert nach §14a EnWG umgesetzt wird.

Ausschlusskriterien der BNetzA-Festlegung

(1) Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (2) Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, sondern die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden (3) Wärmepumpen und Klimaanlagen bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (etwa bei Krankenhäusern)

Hinweis: Wenn Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (in Krefeld ist das die NGN) diese Aufgabe automatisch.

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der NGN.