NGN Logo
NGN Kollege zeigt einem anderen Kollegen etwas

Gleichbehandlungsbericht

Durch das Energiewirtschaftsrecht sind wir zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes verpflichtet und haben dementsprechend ein Gleichbehandlungsprogramm verabschiedet.

Gleichbehandlungsprogramm

Über die Einhaltung der definierten Inhalte aus dem Gleichbehandlungsprogramm wacht unser interner Gleichbehandlungsbeauftragter, der der Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorlegt.

Der Verpflichtung, diesen Bericht im Internet zu veröffentlichen, kommen wir hiermit nach.