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Anschlussnutzer*in & Rechnungsempfänger*in
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Installateur*in
HINWEIS: Wir stellen Ihren Kurzzeitanschluss nach der Bestellung betriebsbereit her. Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) kommt das Anschlussnutzungsverhältnis dadurch zustande, dass über den Netzanschluss Elektrizität aus dem Verteilernetz entnommen wird. Der Stromverbrauch wird, falls spätestens zum Zeitpunkt der erstmaligen Entnahme ein Stromliefervertrag vorliegt (Anmeldung eines Stromlieferanten bei der SWK ENERGIE GMBH) entsprechend abgerechnet. Andernfalls wird eine Ersatzversorgung nach § 3 Grundversorgungsverordnung (GVV) in Verbindung mit §38 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) angenommen und zu den veröffentlichten Bedingungen des Grundversorgers abgerechnet. Das Einverständnis des Anschlussnutzers wird diesbezüglich vorausgesetzt.
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