
Hier finden Sie alle Informationen rund um die Anmeldung Ihrer Ladeeinrichtung.
Sie besprechen mit Ihrem Installateur die Lademöglichkeiten für Ihr Fahrzeug.
HINWEIS: Die Errichtung einer Ladevorrichtung stellt eine Erweiterung der Kundenanlage dar und darf gemäß § 13 NAV nur durch ein Unternehmen, welches in unser Installateurverzeichnis oder das eines anderen Netzbetreibers eingetragen ist, erfolgen.
Sollte(n) Ihre Ladeeinrichtung(en) größer 11 kW sein, stellt Ihr Installateur eine Anschlussanfrage über unser Portal. Für Anlagen bis einschließlich 11 kW muss keine Anschlussanfrage gestellt werden.
Im Anschluss montiert Ihr Installateur die Ladeeinrichtung bei Ihnen.
Ihr Installateur meldet über unser Portal die Inbetriebnahme Ihrer Ladeeinrichtung. Im Anschluss senden wir Ihnen und Ihrem Installateur eine Bestätigung über die ordnungsgemäße Meldung der Ladeeinrichtung.
HINWEIS: Der Betrieb einer nicht angemeldeten Ladeeinrichtung ist unzulässig.