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Befundprüfung

Sie sind von der fehlerfreien Funktion Ihres Zählers nicht überzeugt? Gegebenenfalls haben Sie die Anlage von Ihrem Elektriker / Installateur bereits überprüfen lassen und er hat keine Mängel festgestellt?

Sie haben die Möglichkeit eine Befundprüfung (Zählerüberprüfung) gemäß den §§ 39 und 51 der Mess- und Eichverordnung zu veranlassen. Diese Beauftragung gilt allerdings nur, falls Sie keinen anderen Messstellenbetreiber mit der Betreuung Ihres Zählers beauftragt haben und der Zähler im Netzgebiet der NGN eingebaut ist.

NGN Befundprüfung

Zählerüberprüfung Strom, Gas, Wasser und Fernwärme

Der Jahresenergiebezug hängt von mehreren individuellen Faktoren ab:

  • Art des Wohnraumes (in Einfamilienhäusern wird in der Regel mehr Energie benötigt, als in einer Wohnung)
  • Baujahr und Lage des Wohnobjektes
  • Anzahl der im Haushalt lebenden Personen
  • Heizungssystem und Warmwassererzeugung (z.B. ein Durchlauferhitzer oder eine Klimaanlage wirken sich stark auf den Stromverbrauch aus)
  • Eine nicht korrekt parametrierte Heizungsanlage kann negative Auswirkungen auf den Energieverbrauch haben
  • Einstellung der Raumtemperatur
  • Alte und ineffiziente Elektrogeräte (z.B. Kühltruhe oder alte Kühlschränke)
  • Trinkwassernutzung für die Gartenbewässerung (wenn kein Zwischenzähler beantragt wurde)

Es kann keine allgemeingültige Aussage darüber getroffen werden, welcher Verbrauch statistisch gesehen „normal“ wäre. Bitte berücksichtigen Sie diese individuellen Faktoren, bevor Sie eine Befundprüfung beauftragen, da die Messeinrichtungen in den meisten Fällen korrekt messen.

Bitte beachten Sie, dass die Kosten für den Zählerwechsel in Höhe von 90,00 Euro (netto) sowie die Kosten für die Prüfung nach der Mess- und Eichgebührenverordnung von Ihnen beglichen werden müssen, falls die Prüfung ergibt, dass der Zähler innerhalb der gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen arbeitet. 

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Überprüfung der Fernwärmezähler von einer anderen Prüfstelle durchgeführt wird, die evtl. zusätzliche Nebenkosten erhebt.

Das zu unserer Beauftragung notwendige Auftragsschreiben finden Sie hier: