Gleichbehandlungs-bericht
Durch das Energiewirtschaftsrecht sind wir zu einer transparenten und diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäftes verpflichtet und haben dementsprechend ein Gleichbehandlungsprogramm verabschiedet.
Gleichbehandlungsprogramm
Über die Einhaltung der definierten Inhalte aus dem Gleichbehandlungsprogramm wacht unser interner Gleichbehandlungsbeauftragter, der der Bundesnetzagentur jährlich einen Bericht über die getroffenen Maßnahmen vorlegt.
Der Verpflichtung, diesen Bericht im Internet zu veröffentlichen, kommen wir hiermit nach.