Von der Anschlussanfrage bis zur Zahlung der Vergütung
Grundsätzliche Vorgehensweise für die Inbetriebnahme Ihrer Anlage (§8 EEG Abs.5 EEG)
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Anschlussanfrage
Bevor Sie eine Erzeugungsanlage in Betrieb nehmen, muss vor der eigentlichen Montage Ihrer Anlage, eine Anschlussanfrage an die NGN gestellt werden. Diese Anfrage können Sie oder Ihr Anlagenerrichter schnell und ausschließlich in unserem Kundenportal stellen.
Nach Eingang der Anschlussanfrage wird das Netzanschlussbegehren von der NGN im Rahmen der aktuell gesetzlichen Fristen geprüft und in folgenden Arbeitsschritten bearbeitet:- - Vollständigkeitsprüfung der eingereichten Unterlagen und ggf. einfordern von fehlenden Unterlagen durch den Antragsteller
- - Ermittlung und Mitteilung des Netzverknüpfungspunktes im Rahmen der Anschlusszusage
- - Mitteilung der voraussichtlichen Anschlusskosten im Rahmen der Anschlusszusage
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Anschlusszusage
Ihre Anfrage wird von der NGN auf Netzverträglichkeit geprüft und im Anschluss erhalten Sie von der NGN per E-Mail eine Anschlusszusage für Ihre Erzeugungsanlage(n). -
Durchführung der Montage Ihrer Erzeugungsanlage
Mit Erhalt Ihrer Anschlusszusage, kann Ihre Erzeugungsanlage nun montiert und für die Inbetriebnahme vorbereitet werden. -
Beantragung eines Zählers
Nach der Montage der Anlage, muss Ihr verantwortlicher Elektroinstallateur, bei dem Netzbetreiber (NGN) einen entsprechenden Inbetriebsetzungsauftrag stellen, um Ihren ins Netz eingespeisten Strom zu messen. Dies ist unabhängig von der bereits vorhandenen Messeinrichtung und Ihrem Messstellenbetreiber immer erforderlich. Der Inbetriebsetzungsauftrag kann ausschließlich über das Kundenportal gestellt werden.
Wichtig: Der Zähler ist unter anderem eine Voraussetzung, um die Anlage betreiben zu dürfen und um eine Vergütungszahlung seitens der NGN zu erhalten.
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Fertigmeldung bzw. Nachweis der Inbetriebnahme
Sobald Ihre Erzeugungsanlage final in Betrieb genommen und die entsprechende Messeinrichtung eingebaut ist, muss in Ihrer Anwesenheit von Ihrem Elektroinstallateur ein entsprechendes Inbetriebsetzungsprotokoll ausgefüllt, unterschrieben und an die NGN (einspeisung@ngn-mbh.de) gesendet werden. Das Inbetriebsetzungsprotokoll ist ein elementarer Bestandteil zum Nachweis eines Vergütungsanspruches und muss der NGN unverzüglich eingereicht werden. -
Registrierung Ihrer Erzeugungsanlagen im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Damit die Zahlungen Ihrer Einspeisevergütung ohne Abzüge nach dem EEG und dem KWK-G erfolgen können, müssen Sie nach erfolgter Inbetriebnahme Ihre Anlage im Marktstammdatenregister erfassen (Registrierungsfrist beachten!).
Wichtig: Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Angaben im Marktstammdatenregister, mit denen aus dem uns eingereichten Inbetriebsetzungsprotokoll übereinstimmen. Die NGN hat für Sie die wichtigsten Informationen rund um das Marktstammdatenregister hier zusammengefasst.
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Auszahlung der Vergütung
Sobald alle vorgenannten Punkte erfolgt sind und Sie die erforderlichen Dokumente und Nachweise eingereicht haben, benötigen wir als letztes, Ihrerseits noch Ihre Bankverbindung, ein SEPA Mandat sowie eine eventuelle Steuer- und/oder Umsatzsteueridentifikationsnummer. Diese Angaben senden Sie bitte an abrechnung-einspeiser@ngn-mbh.de. -
Begrüßungsschreiben
Abschließend erhalten Sie ein Begrüßungsschreiben inklusive eines Abschlagsplans.