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Formular zur Anmeldung eines elektrischen Stromspeichers

Hier melden Sie Ihre steuerbare Verbrauchseinrichtung an.

Bitte berücksichtigen Sie, dass wir Ihre Anfrage nur bearbeiten können, wenn Ihre Anlage bereits angemeldet bzw. genehmigt ist. 

Bitte beachten Sie, dass Sie den elektrischen Stromspeicher vorab über unser Kundenportal anfragen müssen, nach Anschlusszusage können Sie diesen hier mit der Wahl des Moduls nach §14a EnWG anmelden.

Wo ist/wird der elektrische Stromspeicher angeschlossen?

Hinweis Stromzählernummer: Die Zählernummer finden Sie auf Ihrem Stromzähler oder auf der Verbrauchsabrechnung Ihres Stromanbieters.

Hinweis "Unser Zeichen": Sie finden "unser Zeichen" ob rechts in der Anschlusszusage, z.B. 6ENM-Ab-000.

Daten des Anschlussnehmenden/ -nutzenden

Geräteangaben

Hinweis bei Reduzierung des Arbeitspreises pro Kilowattstunde: Zusätzlicher Zähler nötig. Bitte wenden Sie sich an Ihren Elektro-Installteur.

Bestätigung der Steuerbarkeit

Hinweis Digitale Schnittstelle / Ethernet Schnittstelle (z. B. mittels EEBUS): Für die Steuerbarkeit ist ein Patchkabel mind. Cat. 5 mit RJ45-Stecker von der SteuVE in den Raum für Zusatzanwendungen (RfZ) zu führen. Dies gilt auch bei Nutzung eines EMS. Bei Vorhandensein mehrerer SteuVE ohne EMS sind diese netzwerktechnisch zu koppeln. Das Datenkabel ist mit der Aufschrift “Datenleitung SteuVE” dauerhaft zu kennzeichnen.

Hinweis Potentialfreier Kontakt (EVU-Relaiskontakt): Für die Steuerbarkeit per EVU-Relaiskontakt ist im anlagenseitigen Anschlussraum (AAR) je Leiter eine Übergabeklemme zu installieren und diese an die EVU-Kontakte der SteuVE mittels zwei 2-adriger Leitungen anzuschließen. Die potentialfreien Kontakte dürfen mit einem maximalen Schaltstrom i.H.v. 2 A (max. 250 V) pro EVU-Kontakt, belastet werden. Vor der Installation des Steuergerätes sind zwei 2-adrige Leitungen pro SteuVE von den Übergabeklemmen im AAR in den RfZ zu verlegen. Bei Nutzung eines EMS sind zwei 2-adrige Leitungen vom EVU-Kontakt des EMS zu den jeweiligen Übergabeklemmen im AAR und von dort in den RfZ zu verlegen und anzuschließen. Bis zur Installation des Steuergerätes durch den Netzbetreiber sind die Enden dieser Leitung im RfZ derart zu kontaktieren, dass die SteuVE im Regelbetrieb arbeiten kann. Die einzelnen Klemmstellen der Übergabeklemmen sowie die Enden der Leitungen im RfZ sind wie an der SteuVE eindeutig zu kennzeichnen. Die Steuerung ist so umzusetzen, dass bei Anzug der Relaisspule die Steuerung auf den zugesicherten Minimalwert nach §14a EnWG umgesetzt wird.

Ausschlusskriterien der BNetzA-Festlegung

(1) Ladepunkte für Elektromobile, die von Institutionen betrieben werden, die gemäß § 35 Absätze 1 und 5a Straßenverkehrsordnung (StVO) Sonderrechte in Anspruch nehmen dürfen (2) Wärmepumpen und Klimaanlagen, die nicht der Raumheizung oder -kühlung in Wohn-, Büro- oder Aufenthaltsräumen dienen, sondern die zu gewerblichen betriebsnotwendigen Zwecken eingesetzt werden (3) Wärmepumpen und Klimaanlagen bei Einrichtungen der kritischen Infrastruktur (etwa bei Krankenhäusern)

Hinweis: Wenn Sie keinen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragt haben, übernimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (in Krefeld ist das die NGN) diese Aufgabe automatisch.

Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie in der Datenschutzerklärung der NGN.